Über uns

Über uns

Der Kongress der Eziden vertritt die Interessen der ezidischen Nation ( Volk ) weltweit. Er ist unabhängig von politischen Parteien, respektiert die allgemeinen Freiheiten, Internationale Menschenrechtserklärung und internationale Übereinkommen. Er ist gegen Rassismus, Krieg, Gewalt und setzt sich für die Aufrechterhaltung des ezidischen Volkes, der ezidischen Kultur, der Muttersprache Ezdiki, der ezidischen Symbole, für Bildung, Frauenrechte und Jugendförderung ein. Der Dachverband setzt sich für die Verteidigung und Anerkennung des Existenzrechts der ezidischen Nation in der ganzen Welt mit friedlichen Mitteln sowie die der Anerkennung der Eziden als Ethnie und Nation. Durch die Öffentlichkeitsarbeit möchten wir die Instrumentalisierung der ezidischen Nation zu machtpolitischen Zwecken unterbinden. Die Genozide an die ezidische Nation ( Volk ) sollen völkerrechtlich anerkannt und verurteilt werden. Sachlich falsche Informationen über die ezidische Nation ( Volk ) sollen berichtigt und ihnen soll entgegengewirkt werden. Ziel ist der Zusammenschluss von Einzelpersonen und ezidischen Vereinigungen als Dachverband unter der Schirmherrschaft des „Kongress der Eziden weltweit“. Ferner ist die Kooperation mit nicht ezidischen Vereinen beabsichtigt, sofern sie die Internationalen Menschenrechtserklärungen und Übereinkommen akzeptieren und respektieren. Die offizielle Sprache ist Ezidki und die jeweilige Landessprache. Es handelt sich nicht um einen religiösen Verein, sondern um einen politischen, sozialen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verein.

Zweck

Zweck des Vereins ist die Interessenvertretung der ezidischen Nation, die Aufrechterhaltung und deren Verteidigung mit friedlichen Mitteln. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
(1) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgter, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste. (2) Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. (3) Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. (4) Die Förderung der Kriminalprävention. (5) Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.

Mitgliedschaft

Mitglied können alle mindestens 18-jährigen natürlichen und alle juristischen Personen unabhängig von Herkunft sein. Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit in einer Versammlung nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Jedes Mitglied wird vom Kongress und deren Mitgliedern gestützt und verteidigt. Mitglieder sind nach einjähriger Mitgliedschaft für alle Positionen wählbar. Jedes Mitglied ist verpflichtet, alle Beschlüsse einzuhalten und den Verein in allen Angelegenheiten zu unterstützen und zu verteidigen.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er hat insbesondere die folgenden Aufgaben: – Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung – Einberufung der Mitgliederversammlung – Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung – Beschlussfassung über Aufnahmeantrag, Ausschluss von Mitgliedern.