Spendenaktion : Lebensmittel Pakete für Shingal

Liebe Freundinnen und Freunde,

auch in diesem Jahr möchten wir – in Zusammenarbeit mit dem „Kongress der Eziden“ und unserem langjährigen Partner „Sunrise“ – Familien zum Îda Ezî helfen, ein schönes Fest zu feiern. Dafür brauchen wir Eure Hilfe☀️
Îda Êzî ist ein sehr wichtiges, heiliges Fest der Eziden zu Ehren Gottes.
Es findet jedes Jahr vor der Wintersonnenwende (21. Dezember) statt und markiert den Abschluss der dreiwöchigen Fastenzeit 🙏🏼

💶 Spendenkonto:
Eziden Weltweit e. V.
IBAN: DE77 4945 0120 0000 0121 12,
BIC: WLAHDE44XXX,
Sparkasse Herford,
Zweck: Lebensmittelpakete

oder über PayPal (weltweit):
eww.ev@outlook.com

Mit den Spenden möchten wir hilfsbedürftigen Familien mit Lebensmitteln unterstützen 📦

Natürlich bedanken wir uns öffentlich bei allen Spenden Eingängen.

Spendenfrist ist der 07.12.2026
In Kooperation mit @sunrise.ngo und @kongress_der_eziden_weltweit

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Dear friends,

This year, in cooperation with the „Congress of the Yazidis“ and our long-standing partner „Sunrise,“ we would like to help families celebrate Îda Ezî with a beautiful festival. We need your help! ☀️
Îda Ezî is a very important, sacred festival of the Yazidis in honor of God.

It takes place every year before the winter solstice and marks the end of the three-week fast. 🙏🏼

💶 Donation account:
Eziden Weltweit e. V.
IBAN: DE77 4945 0120 0000 0121 12,
BIC: WLAHDE44XXX,
Sparkasse Herford,
Purpose: Food parcels

or via PayPal (worldwide):
eww.ev@outlook.com

With your donations, we want to support families in need with food 📦

Of course, we will publicly thank all donors.

Donation deadline is December 7, 2026.
In cooperation with @sunrise.ngo and @kongress_der_eziden_weltweit

Wichtige Neuigkeit: Grüne schlagen Gesetz für Bleiberecht von Ezidinnen (Jesiden) und Eziden (Jesiden) vor

Liebe Ezidische Gemeinschaft,

morgen, am 13. November 2025, bringt die Grünen-Fraktion im Bundestag den Gesetzentwurf 21/795 ein, der Ezidinnen (Jesiden) und Eziden (Jesiden) ein sicheres Aufenthaltsrecht in Deutschland sichern soll. Der Kongress der Eziden weltweit unterstützt diesen Vorschlag voll und ganz.

Was sieht der Gesetzentwurf vor?

  • Aufenthaltsrecht für Betroffene: Ezidinnen und Eziden, die bis zum 31. Juli 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – unabhängig von den üblichen Voraussetzungen wie der Sicherung des Lebensunterhalts oder einer regulären Visumeinreise.
  • Gültigkeitsdauer: Die Erlaubnis soll bis zum 31. Juli 2028 gelten. Dies gibt den Betroffenen Zeit, weitere Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen und eine dauerhafte Bleibeperspektive aufzubauen.
  • Evaluation und Verlängerung: Nach einer Bewertung durch die Bundesregierung und die Länder könnte die Regelung verlängert werden, um langfristigen Schutz zu gewährleisten.

Warum ist das wichtig?

Nach der Anerkennung des Völkermords 2014 und angesichts der instabilen Lage im Irak bietet dieses Gesetz endlich einen bundeseinheitlichen Schutz. Es erfüllt das Schutzversprechen des Bundestags und unterstützt die Integration unserer Gemeinschaft.

Wir rufen euch auf, diesen Entwurf zu unterstützen, die Information zu teilen und mit Abgeordneten zu sprechen. Weitere Details findet ihr auf der Bundestags-Website.

Mit besten Wünschen,

Der Kongress der Eziden weltweit

Unrechtmäßige Verwendung des Namens „Kongress der Ezidischen Nation“

Widerruf und rechtlicher Widerspruch gegen die Veranstaltung „Konferenz der Eziden in der Diaspora“ (13.–14. September 2025, Hannover)

Betreff: Missbräuchliche Verwendung des Namens „Kongress der Ezidischen Nation“ – Identitätsleugnung, parteipolitischer Einfluss und illegitime Repräsentation

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer Eigenschaft als Vertreter des Kongresses der Ezidischen Nation sowie im Namen zahlreicher Mitglieder der ezidischen Gemeinschaft erklären wir hiermit den formellen Widerruf und den entschiedenen rechtlichen Widerspruch gegen die für den 13.–14. September 2025 in Hannover durchgeführte Veranstaltung mit dem Titel:

„Kongress der Eziden in der Diaspora – Die Eziden: Durch Dialog auf dem Weg zur Reorganisation und Institutionalisierung“

1. Unrechtmäßige Verwendung des Namens „Kongress der Ezidischen Nation“

Die Bezeichnung „Kongress der Ezidischen Nation“ ist seit 2017 durch eine offiziell gegründete und eingetragene Organisation besetzt, die auf demokratischer Grundlage arbeitet und über eine rechtsverbindliche Satzung, gewählte Gremien sowie eine klar definierte Vertretungsstruktur verfügt.

Die Nutzung dieses oder eines zum Verwechseln ähnlichen Namens durch Dritte insbesondere ohne Bezug, Anerkennung oder Mandat der genannten Organisation – stellt eine rechtswidrige Namensanmaßung gemäß § 12 BGB (Schutz des Namensrechts) dar.

§ 12 BGB: „Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens einem anderen streitig gemacht oder wird der Name unbefugt gebraucht, so kann der Berechtigte von dem Störer Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.“

Darüber hinaus liegt durch die Irreführung der Öffentlichkeit über Identität und Status der Veranstalter möglicherweise ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG – Irreführende geschäftliche Handlungen) vor.

2. Fehlende Repräsentationsberechtigung – Leugnung der eigenen Identität

Zahlreiche mutmaßliche Organisator:innen der Konferenz leugnen öffentlich, Eziden im ethnischen Sinne zu sein, und bezeichnen sich stattdessen ausschließlich als Angehörige einer kurdischen Nationalität oder Bewegung.

Dies stellt ihre Legitimation, die ezidische Volksgruppe zu vertreten, grundlegend infrage. Wer sich weder individuell noch juristisch als Teil der ezidischen Gemeinschaft versteht, kann diese weder glaubwürdig vertreten noch im Namen dieser Gemeinschaft handeln.

Die gezielte Einbindung parteipolitisch motivierter Mitglieder kurdischer Organisationen in eine vermeintlich ezidische Konferenz stellt eine Irreführung der Öffentlichkeit und eine Instrumentalisierung ezidischer Interessen für externe politische Ziele dar.

3. Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der ezidischen Gemeinschaft

Gemäß Artikel 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) haben alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung. Auch die Eziden besitzen das Recht, ihre politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Institutionen eigenständig und ohne äußere Einflussnahme zu gestalten.

Die intransparente Planung und Durchführung der genannten Konferenz durch ideologisch motivierte Akteure stellt eine Verletzung dieses Grundrechts dar.

4. Unsere Forderungen

Auf dieser Grundlage fordern wir:

  • Die sofortige Unterlassung der irreführenden Nutzung des Namens „Kongress der Ezidischen Nation“ oder ähnlicher Bezeichnungen.
  • Die Offenlegung der tatsächlichen Identitäten und politischen Zugehörigkeiten der Organisatorinnen.
  • Eine öffentliche Klarstellung, dass diese Konferenz keine offizielle Repräsentation der ezidischen Volksgruppe darstellt.
  • Die Beendigung parteipolitischer Einflussnahme auf die interne Reorganisation der ezidischen Gemeinschaft.

5. Rechtliche Schritte vorbehalten

Für den Fall fortgesetzter Irreführung und Namensanmaßung behalten wir uns rechtliche Schritte ausdrücklich vor, insbesondere auf Grundlage folgender Bestimmungen:

• § 12 BGB (Namensrecht)

• § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen)

• Ggf. zivilrechtliche Maßnahmen zur Unterlassung und öffentlichen Richtigstellung

Schlussbemerkung

Die ezidische Gemeinschaft verdient Respekt, Unabhängigkeit und authentische Repräsentation – und keine politische Vereinnahmung oder ideologisch motivierten

Spaltungsversuche.

Die hier kritisierte Konferenz – in ihrer aktuellen Konzeption und Besetzung – erfüllt diese Anforderungen nicht und ist daher entschieden zurückzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Kongress der Ezidischen Nation